Impressum
& AGB
verantwortlich für den Inhalt:
easy4you-office Ines Lenert
Am Wasserwaal 31
6410 Telfs
Tel.Nr.: +43 664 146 41 02
E-Mail: ta.eciffo-uoy4ysae@ofni
Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz):
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Konzept, Design, Programmierung und Umsetzung
Markenentwicklung, Corporate und Web Design: Mag. Monika Erne / erne communication e. U.
Portraitfotos: Ines Lenert
Umsetzung : Mag. Monika Erne / erne communication e. U.
Bilder und Grafiken:
Ines Lenert
1. Gegenstand der AGB:
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Erbringung von Dienstleistungen zwischen der Auftragnehmerin easy4you-office – Ihre mobile Büroassistentin, Ines Lenert (nachfolgend "Auftragnehmerin" genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde" genannt).
1.2 Die Auftragnehmerin erbringt alle Büro- und Serviceleistungen aus-schließlich auf Grundlage dieser AGB in der jeweils gültigen Fassung und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen umsichtig und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie mit einem angemessenen Stand der Technik.
1.3 Bei Auftragserteilung über das Internet kann diese nur erfolgen, wenn der Kunde vor Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen AGB erklärt hat. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Kunde in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen AGB Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt.
2. Vertragsabschluss:
2.1 Der Dienstleistungsvertrag oder eine Auftragsbestätigung entsteht vor Beginn der Dienstleistung. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung des mündlichen oder schriftlichen Angebots bzw. aus der Auftragsbestätigung.
3. Leistungserbringung und -durchführung:
3.1 Die Auftragnehmerin erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen ihres Gewerbebetriebs. Sie tritt in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch wenn sie Leistungen in dessen Räumen erbringt. Sie ist an keine festen Arbeitszeiten gebunden.
3.2 Der Kunde wird die Auftragnehmerin bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Unterlagen und Arbeitsmittel vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und ihr Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen beschaffen. Ebenso wird er die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugangsberechtigungen zu den Betriebsräumen und der IT (z.B.: in Form eines Benutzeraccount‘s) erteilen.
3.3 Wurden Arbeits- oder Anwesenheitszeiten vereinbart, so können diese bis 24 Stunden vorher abgesagt oder verlegt werden. Können Arbeits- oder Anwesenheitszeiten durch ein Verschulden des Auftraggebers nicht wahrgenommen werden, werden diese trotzdem in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
4. Rechnungstellung und Zahlungsbedingungen:
4.1 Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von ihr zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist im Gegenzug verpflichtet, die für diese und allfällige weitere in Anspruch genommene Leistungen den vereinbarten bzw. üblichen Preis der Auftragnehmerin zu zahlen. Die vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistung. Materialaufwand bzw. Fremdkosten für die Auftragnehmerin wie z. B. Porto, Telefon, Fax etc. werden gesondert berechnet.
4.2 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung monatlich. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Die Begleichung hierfür hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
4.3. Im Falle von eintretendem Zahlungsverzug (kein Zahlungseingang bis 10 Tage nach Rechnungslegung) werden Mahngebühren verrechnet. Die erste Mahnung erfolgt mit Mahngebühren der Stufe I (10 % des geschuldeten Betrages) mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die zweite (eingeschriebene) Mahnung mit Mahngebühren der Stufe II (15 % des geschuldeten Betrages), zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Nach nochmaligem Verstreichen der Frist wird der Rechtsweg beschritten. Auftragnehmerin ist im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten.
5. Mängelhaftung:
5.1 Für die aktuelle Rechnung kann nur innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum Einspruch erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung vom Auftraggeber als anerkannt.
5.2. Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die Auftragnehmerin dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Leistungen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erledigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist die vertragliche und außervertragliche Haftung der Auftragnehmerin auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Haftungsansprüche werden auf einen Höchstschadensbetrag in Höhe von € 3.000,00 je Schadensfall begrenzt. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel in der Leistung unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 3 Tagen schriftlich der Auftragnehmerin anzuzeigen. Die Frist für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Kunden beträgt, gleich aus welchem Rechtsgrund, ein Jahr ab dem Beginn der schadenverursachenden Leistung.
5.4 Die Auftragnehmerin ist nicht verantwortlich für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen; dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die von der Auftragnehmerin im Auftrag des Kunden bearbeitet werden oder die die Auftragnehmerin aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt.
5.5 Die Auftragnehmerin haftet nicht für:
Verursacht ein Dritter im Zuge der Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin Schäden, wegen welcher die Auftragnehmerin gegenüber dem Kunden schadenersatzpflichtig wäre, so tritt die Auftragnehmerin alle Rechte zum Schadenersatz, die sie gegen den Dritten hat, an den Kunden ab.
6. Preisänderung / Indexanpassung:
Die Preise werden jeweils zum 1. Jänner des Folgejahres mit dem Prozentsatz der Differenz seit der vorherigen Erhöhung oder Senkung angeglichen. Es findet eine jährliche Anpassung mit der verlautbarten Indexzahl statt. Dies gilt auch für alle angebotenen Regieleistungen und Stundenlöhne. Die aktuelle Höhe der Indexierung finden Sie auf der Webseite der Statistik Austria unter http://www.statistik.gv.at
7. Informationspflicht des Kunden:
Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmerin alle relevanten, auch über gesetzliche Erfordernisse hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie zur Leistungserbringung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.
8. Datenschutz:
8.1 Die Auftragnehmerin beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Kunde und Auftragnehmerin sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten.
8.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und diese gespeichert werden.
9. Laufzeit des Vertrages und außerordentliche Kündigung:
9.1 Wird der Vertrag zwischen dem Kunden und der Auftragnehmerin auf unbefristete Zeit abgeschlossen, ist dieser mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Wird der Vertrag für einen definierten Zeitraum abgeschlossen, ist dieser aus wichtigem Grund kündbar.
Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel gegeben, wenn der Kunde sich mit seinen fälligen Zahlungen an die Auftragnehmerin 14 Tage oder mehr im Rückstand befindet.
9.2 Spricht der Kunde die vorzeitige Kündigung aus einem anderen als einem wichtigen Grund aus, hat die Auftragnehmerin Anspruch auf Schadenersatz. Bei der Kündigung eines Vertrages mit definiertem Zeitraum entspricht dieser der Höhe des vereinbarten Gesamtentgeltes. Bei der Kündigung eines unbefristeten Vertrages entspricht dieser dem dreifachen Entgelt für die Leistungen, welche bis zum Zeitpunkt der Kündigung während eines durchschnittlichen Monats erbracht worden sind. Zur Berechnung des durchschnittlichen Monatsentgelts hierzu sind die bisher geleisteten Stunden pro Monat heranzuziehen.
9.3 Die Geltendmachung und der Nachweis eines eventuell höheren Schadens werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Der pauschalierte Schadenersatz ist jedoch in diesen Fällen auf den weiteren Schadenersatz anzurechnen.
10. Stornobedingungen:
Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, vor Leistungsbeginn ohne besonderen Grund schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, wobei vom Kunden folgende Stornogebühren zu bezahlen sind:
Bei einem Rücktritt innerhalb von 120 Stunden vor vereinbarten Leistungsbeginn ergeben sich die Stornogebühren wie folgt:
Die Auftragssumme versteht sich als Nettoauftragssumme zuzüglich Ust. Bei einem Rücktritt mehr als 120 Stunden vor vereinbarten Leistungsbeginn fallen keine Stornogebühren an.
11. Schlussbestimmungen:
11.1 Änderungen in diesen AGB, den Leistungen oder den Preisen werden dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungen, so gelten diese als akzeptiert. Änderungen oder Ergänzungen der unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge oder Geschäftsbeziehungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf den jeweiligen Vertrag oder die Geschäftsbedingungen. Der Kunde erhält mit dem Dienstleistungsauftrag ein Exemplar dieser AGB.
11.2 Für den Dienstleistungsauftrag gilt das österreichische Recht. Der allgemeine Gerichtsstand ist Telfs.
12. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
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